Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Neuausgestaltung Betreuungsgutscheinsystem

11. Oktober 2024 – Leistung soll sich lohnen – «GRATIS KITA» für Menschen mit hohen Arbeitspensen

Vorstoss zur Neuausgestaltung des Betreuungsgutscheinsystems für Kitas: Mehr Leistung, mehr Unterstützung!

 

Ein neuer Vorstoss im bernischen Grossen Rat fordert kostendeckende Betreuungsgutscheine für Paare, die zusammen ein Arbeitspensum von mindestens 160% erreichen. Das Ziel: Die Erwerbsbeteiligung beider Elternteile zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Erziehungsberechtigte mit tieferem Pensum sollen hingegen keine kostendeckenden Betreuungsgutscheine mehr erhalten. Der Vorstoss wird unter Federführung von Mitte-Grossrat Francesco Rappa eingereicht, mitunterzeichnet von weiteren Grossratsmitgliedern aus Die Mitte, SVP, FDP, glp und EDU.

 

Förderung der Erwerbstätigkeit und Stärkung der Wirtschaft

Der eingereichte Antrag zielt darauf ab, Anreize für höhere Arbeitspensen zu schaffen. Paare, die zusammen mindestens 160% arbeiten, sollen künftig vollständig kostendeckende Betreuungsgutscheine erhalten. Diese Massnahme soll die Berufstätigkeit beider Elternteile fördern, ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit stärken und langfristig den Fachkräftemangel mildern.

Die Vorlage berücksichtigt die Eigenverantwortung der Eltern, bietet jedoch bewusst keine Anreize für eine Reduktion des Arbeitspensums. Der Vorstoss setzt auf die Förderung von Leistung und will gleichzeitig verhindern, dass der Staat die Reduzierung von Arbeitspensen indirekt unterstützt.

 

Mehr Gleichstellung und weniger Fachkräftemangel

Ein zusätzlicher Effekt des Vorstosses ist die Förderung der Lohngleichheit. Gerade Frauen, welche heute nach wie vor den Grossteil der privaten Kinderbetreuung übernehmen, werden durch die Aussicht auf kostendeckende externe Kinderbetreuung motiviert, weiterhin im Berufsleben zu bleiben und ihre Karriere fortzusetzen. Damit sinkt das Risiko, nach einer Kinderpause langfristig schlechtere Verdienstmöglichkeiten zu haben.

 

Ausgenommen von der neuen Regelung sind Erziehungsberechtigte, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen weniger arbeiten können, sowie Alleinerziehende. Damit bleibt der soziale Ausgleich gewahrt.

 

Im Anhang finden Sie den genauen Vorstosstext.

 

Für weitere Auskünfte:

Grossrat Francesco Rappa, Die Mitte: 079 550 10 56 / [email protected]

Motion Rappa KITA

Motion Rappa KITA PDF Datei von 11. Oktober 2024

Kontakt

Engagiere dich!